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Doppelbesteuerungsabkommen Nordzypern

Nordzypern ist von Deutschland nicht als Staat anerkannt, was bedeutet, dass es keine vertraglichen Beziehungen zwischen Deutschland und Nordzypern gibt. Als Folge davon gibt es auch kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Nordzypern. Die deutsche Rente unterliegt daher dem deutschen Steuerrecht und wird ohne Probleme ausgezahlt. Ob Nordzypern die Rente ebenfalls besteuert und es somit zu einer Doppelbesteuerung kommt, ist nicht bekannt.
 
Als Konsequenz davon ist es notwendig, jährlich eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben, in der die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt wird.

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