Testament Nordzypern
In Deutschland gibt es ein altes Sprichwort: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!“
Bei einer Erbschaft in Nordzypern ist das nicht ganz so schlimm, aber Unwissenheit kann viel Zeit, Mühe und vor allem Geld kosten.
Viele Menschen sterben, die entweder dauerhaft oder zumindest zeitweise auf Nordzypern leben und hier über ein Vermögen verfügen, sei es eine Immobilie Nordzypern, ein Auto, Bargeld etc. Diese haben oft keine Informationen zu einem Erbfall. Sie glauben, dass die Gesetze ihres Heimatlandes oder ein gültiges Testament in ihrem Heimatland auch in Nordzypern gültig sind. Das ist leider nicht richtig!
Ein ausländisches Testament wird von den Gerichten auf Nordzypern allenfalls als Referenzwert herangezogen, auch wenn es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslandes inhaltlich vollständig ist und keine Rechtsgültigkeit besitzt.
Wichtig zu wissen ist zunächst, dass unabhängig davon, ob der Erblasser auf Nordzypern oder im Heimatland gestorben ist, ein sogenannter „Tereke“-Prozess über das Vermögen auf Nordzypern eröffnet wird, also ein Nachlassverfahren.
Wenn es überhaupt kein Testament gibt oder der letzte Wille hier nicht anerkannt wird, weil er entweder im Ausland erstellt wurde oder tatsächlich auf Nordzypern erstellt wurde, aber formale Fehler enthält oder unvollständig ist, kann dieses Nachlassverfahren mehrere Jahre dauern und kann sehr teuer für die Erben sein.
Rechtliche Beratung auf Nordzypern zum Testament
Wenn jedoch ein ordnungsgemäßes Testament gemäß den örtlichen Gesetzen vorliegt und beim zuständigen Gericht hinterlegt ist, geht das Nachlassverfahren relativ schnell und ohne große Kosten.
Man sollte auf jeden Fall rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ein Testament auf Nordzypern erstellen zu lassen, entweder von einem Anwalt oder einem Notar. Ein Notar ist in diesem Fall meist hilfreicher, denn er kennt die richtige Formulierung eines Testaments, den notwendigen Inhalt, die erforderlichen Unterlagen und insbesondere das Verfahren der ordnungsgemäßen Hinterlegung beim Gericht.
Ein Testament auf Nordzypern muss formell korrekt sein, mit vollständigem Inhalt, unterzeichnet vom Erblasser und dem Notar/Anwalt mit zwei Zeugen. Es sollte am besten in türkischer Sprache verfasst sein.
Im Testament muss ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Dies kann wiederum der Notar/Anwalt oder eine Vertrauensperson des Erblassers sein. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine Person zu benennen, die sich mit dem örtlichen Erbrecht auskennt.
Handschriftliche Testamente auf Nordzypern sind ungültig
Die Hinterlegung des Testaments beim örtlichen Gericht ist obligatorisch. Der Erblasser muss persönlich, am besten in Begleitung seines Notars/Anwalts, erscheinen und die notwendigen Gebühren bezahlen.
Ein letzter wichtiger Punkt: Erst nach Beendigung des Nachlassverfahrens können die Erben über das Vermögen des Erblassers verfügen und notwendige Schritte wie die Übertragung der Eigentumsurkunden oder die Einleitung des Verkaufs der Immobilie, des Fahrzeugs oder sonstiger Vermögenswerte einleiten.
Bei Bankkonten auf Nordzypern wird daher insbesondere bei Ehepaaren oder ähnlichen Lebensgemeinschaften empfohlen, dass beide Partner gleichberechtigt einen Zugang zu den Konten haben, bevor es zu einem Erbfall kommt.
Lassen Sie sich daher von einem Notar/Anwalt Ihres Vertrauens beraten.